Schwarzfahren

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Probleme mit dem Führerschein???

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Fahren ohne gültige Lenkberechtigung bezeichnet man umgangssprachlich als „Schwarzfahren“. An ca. 1% aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden sind in Österreich Fahrer ohne Lenkberechtigung beteiligt, das waren z.B. im Jahr 2007 437 Unfälle. Allerdings wird bei 5% aller Unfälle mit Personenschaden Fahrerflucht begangen, das waren z.B. im Jahr 2007 2.062 Unfälle. Somit könnte der Anteil der Unfälle mit Schwarzfahrern höher als ein Prozent sein, jedoch nicht höher als 5% (Statistik Austria).

Wenn man den Führerschein nur daheim vergessen hat, ist man noch kein Schwarzfahrer. Man muss lediglich eine Geldstrafe wegen nicht Mitführens des Führerscheins bezahlen. Die Lenkberechtigung ist die behördliche Berechtigung zum Lenken von Fahrzeugen, welche bei der Behörde und dem zentralen Führerscheinregister (meist in elektronischer Form) aufliegt. Sie wird durch das Führerscheindokument nur nach außen beurkundet. Wenn die Lenkberechtigung z.B. wegen eines Alkoholdeliktes entzogen ist, würde der Führerschein auch nichts nützen. Fährt man ohne Lenkberechtigung ist der Versicherungsschutz nicht gegeben. Jedenfalls wird dadurch die Verkehrszuverlässigkeit in Frage gestellt und somit kann zusätzlich zu einer Geldstrafe auch von der Behörde eine längere Entzugsdauer der Lenkberechtigung ausgesprochen werden.