Fahrlehrerausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Januar 2009, 23:02 Uhr
In Österreich ist im Zuge des Erwerbs einer Lenkberechtigung vorgeschrieben, eine Ausbildung in der Fahrschule zu absolvieren. Somit ist auch die Ausbildung zum Fahrschullehrer gesetzlich verpflichtend. Sie umfasst 330 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis. Sie dauert üblicherweise etwa 5 Monate und schließt mit einer behördlichen Prüfung ab. Danach kann man Weiterbildung für z.B. L 17 Mehrphasenfahrausbildung, Probeführerschein etc. absolvieren. Die Ausbildung darf nur in ermächtigten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten stattfinden. Als Fahrlehrer darf man dann nur im Rahmen einer zugelassenen Fahrschule tätig werden. Ein Fahrlehrer darf nur praktische Fahrstunden erteilen, ein Fahrschullehrer darf auch Theorieunterricht erteilen.
Inhaltsverzeichnis
Eingangsvoraussetzungen
Voraussetzungen, um Fahrlehrer werden zu können:
• Besitz der Lenkberechtigung für die beantragte Führerschein-Klasse seit mindestens 3 Jahren
• Vertrauenswürdigkeit (Auszug aus dem Strafregister ohne Eintragung)
• Praxisnachweis entweder durch Vorlage einer Bestätigung über eine mindestens dreijährigen Fahrpraxis für die jeweils beantragte Klasse oder einer Bestätigung über eine mindestens einjährige Fahrpraxis für die jeweils beantragte Klasse sowie einer Bestätigung der Absolvierung eines Lehrplanseminars pro beantragter Klasse (diese Seminare können bei Ausbildungsstätten, die zur Ausbildung von Fahr(schul)lehrern ermächtigt wurden, absolviert werden). Als Praxisnachweis werden anerkannt: Nachweis über Zulassung eines KFZ der beantragten Klasse oder Arbeitgeberbestätigungen (die Bestätigung hat Angaben über das gelenkte Kraftfahrzeug und die Art der Tätigkeit zu enthalten)
Lehrplan
Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist im KFG 1967 (Kraftfahrgesetz) in Verbindung mit der KDV 1967 (Kraftfahrgesetz-Durchführungs-Verordnung) geregelt. Der Lehrplan für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Führerschein-Klasse B ist die Basis für alle anderen Klassen:
Lehrplan für die Fahrschullehrerausbildung in Österreich gemäß § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d
Prüfung
Die Fahrlehrerprüfung (Lehrbefähigungsprüfung) besteht aus 3 Teilen:
1. Rechtstheoretischer Teil (mündlich)
2. technisch-theoretischer Teil(mündlich)
3. Praktischer Teil
Die Prüfung darf nicht vor Ablauf von 2 Monaten und nicht mehr als 2x innerhalb von fünf Jahren wiederholt werden.
Ausblick
Die Fahrlehrerausbildung unterliegt einer ständigen qualitativen Weiterentwicklung. Der Fahrlehrer ist die Schlüsselfigur in der Vermittlung von Verkehrssicherheit und daher ist die Ausbildung von Fahrlehrern von hohem öffentlichem Interesse. Die Europäische Kommission beauftragte im EU MERIT –Projekt (Bartl et al., 2005) ein internationales Team mit der Erarbeitung von Mindestqualifikationskriterien. Gemäß diesen Projektempfehlungen sollen die Ziele der Fahrlehrerausbildung der international anerkannten GDE-Matrix entsprechen (Goals for Driver Education), ein Modell für verkehrssicheres Verhalten auf vier Ebenen.
Ausbildungsstätten
Die besten Fahrlehrerausbildungsstätten Österreichs (alphabetisch):
[1] Drivecompany[2] bzw. Fahrschule Schwedenplatz in 1020 Wien
[3] Prodrive in Perchtoldsdorf bei Wien
[4] Smirz in 1190 Wien
[5] Doppler in Linz und Grieskirchen /OÖ
[6] Stipek in Hallein bei Salzburg
[7] & [8] Wifiwien in 1180 Wien (Leitung Mohaupt und Bartl)
Weitere Informationen auch beim Fachverband der Fahrschulen [9]