Sicherheitsgurt

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Die Überlebenschance bei einem Unfall mit Gurt 8 Mal höher als ohne Gurt. Bei allen Verkehrsunfällen, bei denen die Lenker nicht angegurtet sind sterben 8%. Aber bei allen Unfällen, bei denen die Lenker angegurtet sind stirbt nur 1% (die übrigen sind jeweils verletzt). Der Gurt ist somit Lebensretter Nr. 1. Quelle: dies zeigt sich in etwa gleich bleibend Jahr für Jahr in den Ergebnissen der Statistik Austria. Mit Händen Abstützen ist kaum möglich. Bei einem Aufprall mit nur 40 km/h entspricht die Aufprallwucht einem Sturz aus 6,2 Metern. Natürlich absorbiert die Knautschzone des PKW einiges dieser Aufprallenergie. Der Airbag ersetzt den Gurt nicht. Ohne Gurt besteht erhöhte Verletzungsgefahr durch den „explodierenden“ Airbag.

Das Angurten in Kraftfahrzeugen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind ist seit 1984 Pflicht und 1985 wurde auch eine Strafsanktion eingeführt (§ 106 KFG). Daraufhin ging die Zahl der bei Verkehrsunfällen Getöteten stärker zurück als die Zahl der Verletzten.


Getötete:

Im Jahr 1983 betrug die bis dahin steigende Getötetenzahlen 1.967, im Jahr 1984 nur mehr 1.814 (- 7,8% gegenüber dem Vorjahr), im Jahr 1985 nur mehr 1.524 (-16% gegenüber dem Vorjahr).


Verletzte:

Im Jahr 1983 betrug die bis dahin steigende Verletztenzahl 64.576, im Jahr 1984 nur mehr 62.168 (- 3,7% gegenüber dem Vorjahr), im Jahr 1985 nur mehr 59.814 (-3,8% gegenüber dem Vorjahr).


Somit stellt der Sicherheitsgurt eine der einfachsten Arten dar Leben zu retten.


Jeder Kollision setzt sich aus drei Kollisionen zusammen: 1. Das Fahrzeug kollidiert, 2. Der Körper kollidiert (besser mit dem Gurt als mit der Windschutzscheibe) und 3. innere Organe kollidieren innerhalb des Körpers z.B. mit den Rippen etc.


Nicht angurten müssen sich Fahrer von Einsatzfahrzeugen bei der Einsatzfaht oder Straßenaufsichtsorgane, wenn es mit dem Zweck der Fahrt unvereinbar ist, Taxifahrer mit Fahrgästen, Businsassen im Kraftfahrlinienverkehr und Fahrer, die einparken oder sehr langsam rückwärts fahren. Nicht angurten ist keines der Vormerkdelikte, ein Verstoß gegen die Kindersitzpflicht hingegen schon. Es ist das häufigste Vormerkdelikt.


In Bussen, ausgenommen Linienbussen, gilt seit 2005 eine Hinweispflicht zur Verwendung des Sicherheitsgurtes während der Fahrt, wenn sich der Fahrgast am Sitzplatz befindet (§ 106 Abs. 4 KFG). Der Hinweis muss durch mindestens eine der folgenden vier Möglichkeiten erfolgen:


1. durch den Lenker

2. den Busbegleiter/Leiter der Gruppe

3. durch ein Video

4. durch ein Schild/Piktogramm