Nachschulung wegen Handy
Nachschulung wegen Handy am Steuer in der Probezeit in Österreich. Übertretung des § 102 Abs. 3 fünfter Satz KFG 1967 - Handy darf nur mit Freisprecheinrichtung verwendet werden oder als Navigationsgerät, sofern es im Wageninneren befestigt ist.
Besitzer des Führerscheins auf Probe müssen bei Verwendung des Handys am Steuer eine Nachschulung absolvieren (seit 01.07.2017). Die Probefrist wird um ein Jahr verlängert. Die Nachschulung kostet Euro 495,--. Der Preis ist gesetzlich geregelt.
Anmeldung für die Nachschulung in ganz Österreich unter der Wiener Telefonnummer 01 / 212 2 212.
Diese Nachschulung für Probeführerscheinbesitzer dauert insgesamt 12 Stunden zuzüglich einer halbstündigen Beobachtungsfahrt. Diese 12 Stunden werden auf vier Kurssitzungen verteilt. Eine Kurssitzung dauert somit drei Stunden (Kurseinheiten zu je 50 Minuten). Es findet eine Sitzung pro Woche statt., Die ganze Nachschulung dauert somit vier Wochen.
Ablenkung ist Unfallursache Nummer Eins gemäß Unfallerhebung durch die Polizeiorgane (Quelle: Statistik Austria - Unfälle mit Personenschaden).
Probeführerschein: Wer in Österreich einen Führerschein der Klassen A,B,C oder D erwirbt und vorher keinen Führerschein einer dieser Klassen besessen hat, erwirbt den Führerschein auf Probe. Beispiel: Wenn man bereits den Führerschein der Klasse B besitzt und nun die Klasse A nachmacht, hat man keinen Probeführerschein. Die Dauer der Probezeit beträgt 3 Jahre (ab Juli 2017, davor zwei Jahre). Der Probeführerschein wurde im Jahr 1992 eingführt, worauf es zu einem Unfallrückgang bei Fahranfängern kam.
im Jahr 2016 wurden rund 105.600 Fahrer wegen Handy-telefonierens am Steuer von der Polizei angezeigt. Das sind um 4,7 % weniger als im Jahr 2015 (Quelle: BMI).
An der roten Ampel darf man mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren.
An der Stopptafel darf man nicht mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren - man befindetd sich noch im Fließverkehr und muss jederzeit weiterfahren können.
Im Stau kommt es darauf an: Im Stop and Go Verkehr darf man nicht mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren; wenn der Verkehr zum völligen Stillstand gekommen ist (Motor abgestellt) hingegen schon (Quelle: help.gv.at).
Alle Nachschulungsdelikte finden Sie unter Probeführerschein.
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