Geschwindigkeitslimit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Januar 2012, 14:34 Uhr
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In Österreich gelten folgende Geschwindigkeitslimits: Autobahn 130 km/h; außerorts 100 km/h und innerorts: 50 km/h – sofern nicht anders beschildert. Repräsentativbefragungen zeigen immer wieder, dass die Mehrheit diese Geschwindigkeitslimits befürwortet – selbst im Jahr 2006, als auf einem Autobahnteilabschnitt der A 10 in Kärnten Tempo 160 erlaubt war. Die Geldstrafen sind in Österreich nicht einheitlich geregelt.
Das derzeit auf Österreichs Autobahnen geltende Tempolimit von 130 km/h wird von der Mehrheit von 2.128 befragten österreichischen Autofahrern gegenüber etwaigen anderen Tempolimits bevorzugt (Bartl & Hager, 2006a). Höhere Tempolimits werden deutlich mehr von Männern gewünscht, siehe folgende Tabelle:
Für welches Tempolimit wären Sie auf Autobahnen:
Sowohl Frauen als auch Männer mit höherer Jahreskilometerleistung befürworten signifikant häufiger ein höheres Tempolimit, siehe folgende Tabelle:
Für welches Tempolimit wären Sie auf Autobahnen und Jahreskilometerleistung:
Quelle, n=2.128 Tiefeninterviews bei österreichischen PKW-Lenkern (Repräsentativität nach Alter, Geschlecht und Bundesländerverteilung)
Führerscheinentzug und Überwachung
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und um mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes führt zum Führerscheinentzug.
Bei Fahranfängern mit Probeführerschein führt eine Überschreitung von 20 km/h innerhalb und 40 km/h außerhalb des Ortsgebietes zusätzlich zur Geldstrafe auch zur Nachschulung und Probefristverlängerung um ein Jahr.
Die genannten Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen mit geeichten Messgeräten festgestellt werden.
Stationäre Radaranlagen zur Geschwindigkeitsmessungen wurden ab 1978 eingesetzt, Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte ab 1992, section control seit August 2003. Die Messtoleranzen sind österreichweit nicht einheitlich.
Die Exekutive verfügt über 1.320 Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte, 99 stationäre Radaranlagen, 79 mobile Radaranlagen, 126 digitale Radaranlagen und 90 Video-Nachfahreinrichtungen für Zivilstreifen (Stand 2008).
Im Zuge der Erdölkrise wurde am 25. Jänner 1973 Tempo 100 auf Freilandstraßen eingeführt, am 1. März 1974 vorübergehend 120 km/h auf Autobahnen und schließlich am 1. Mai 1974 das bis heute geltende 130 km/h Limit auf Autobahnen. In der Folge kam es zu Unfallrückgängen. Natürlich konnte damals nicht geklärt werden, ob und in welchem Ausmaß das Tempolimit oder der offensichtliche Rückgang der Verkehrsbeteiligung infolge der Erdölkrise die Unfallreduktion bewirkte. 50 km/h innerhalb des Ortsgebietes wurde übrigens am 31. Jänner 1960 eingeführt.
Es scheint zwar plausibel, dass niedrigere Geschwindigkeiten zu weniger Unfällen führen, jedoch wurde dies noch nie in empirischen Studien nachgewiesen, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Auch die deutschen Autobahnen, die an vielen Stellen über kein Geschwindigkeitslimit verfügen sind nicht unsicherer als österreichische Autobahnen. In allen anderen Ländern Europas gibt es Geschwindigkeitslimits auf Autobahnen, nicht zuletzt auch wegen des Umweltschutzes. Der Treibstoffverbrauch erhöht sich enorm, wenn man jenseits der 200 km/h fährt. Gerade bei Ungeübten besteht das Risiko, dass sie die Gefahren besonders hoher Geschwindigkeiten unterschätzen. So ist beispielsweise der benötigte Weg zum Bremsen bei 200 km/h nicht doppelt, sondern vier Mal so lange wie bei 100kn/h. Der Bremsweg verhält sich zur Geschwindigkeit quadratisch.
Strafen 2009
Im Jahr 2009 wurden von der Österreichischen Bundespolizei insgesamt 4.138.826 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und danach Anzeigen erstattet oder vor Ort Organstrafverfügungen eingehoben. Davon entfielen etwa 3,2 Millionen auf Radarmessungen, rund 700.000 Fahrzeuglenker wurden mit Lasertechnik ertappt, weitere 200.000 von Zivilstreifen und durch Section-Control-Anlagen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um rund 7,8 Prozent (Jahr 2008: 3.838.358).
In 36.235 Fällen wurde von der Exekutive festgestellt, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren zu gering war, das ist ein Rückgang von 21,5 % gegenüber 2008 (46.166). Dies begründet sich in der mehrmonatigen Einstellung von technischen Abstandsmessungen aus Datenschutzgründen durch eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im Februar 2009.
Quelle: BMI