Moped-Unfälle: Unterschied zwischen den Versionen
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Führerscheinbesitzer dürfen grundsätzlich auch Moped fahren. Einen Mopedausweis benötigt man bis zum Alter von 24 Jahren, wenn man keinen [[Führerschein]] besitzt. Ab 15 Jahren müssen ein 6-stündiger Praxiskurs absolviert werden, die Fähigkeit zum Beherrschen des Mopeds gegenüber einem Fahrlehrer oder Instruktor nachgewiesen werden (das ist keine Prüfung) sowie die Einwilligung der Eltern vorliegen. Ab 16 Jahren sind lediglich ein 8-stündiger Theoriekurs und eine theoretische Prüfung zu absolvieren. | Führerscheinbesitzer dürfen grundsätzlich auch Moped fahren. Einen Mopedausweis benötigt man bis zum Alter von 24 Jahren, wenn man keinen [[Führerschein]] besitzt. Ab 15 Jahren müssen ein 6-stündiger Praxiskurs absolviert werden, die Fähigkeit zum Beherrschen des Mopeds gegenüber einem Fahrlehrer oder Instruktor nachgewiesen werden (das ist keine Prüfung) sowie die Einwilligung der Eltern vorliegen. Ab 16 Jahren sind lediglich ein 8-stündiger Theoriekurs und eine theoretische Prüfung zu absolvieren. | ||
− | Das Mopedeinstiegsalter wurde am 11. November 1997 von 16 auf 15 Jahre – unter bestimmten Voraussetzungen – reduziert. Diese Voraussetzungen sind: Der jeweilige Landeshauptmann muss das Moped fahren ab 15 Jahren mittels Erlass ermöglichen (nur in Wien und Innsbruck Stadt wurde es damals nicht ermöglicht), die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen und es muss eine Bestätigung der Ausbildungsstätte des Jugendlichen über die Unzumutbarkeit der Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorgelegt werden. Die größte Hürde stellte aber die ursprünglich verpflichtende zusätzliche [[ | + | Das Mopedeinstiegsalter wurde am 11. November 1997 von 16 auf 15 Jahre – unter bestimmten Voraussetzungen – reduziert. Diese Voraussetzungen sind: Der jeweilige Landeshauptmann muss das Moped fahren ab 15 Jahren mittels Erlass ermöglichen (nur in Wien und Innsbruck Stadt wurde es damals nicht ermöglicht), die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen und es muss eine Bestätigung der Ausbildungsstätte des Jugendlichen über die Unzumutbarkeit der Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorgelegt werden. Die größte Hürde stellte aber die ursprünglich verpflichtende zusätzliche [[verkehrspsychologischer Test]] dar, welche jedoch seit 1.10.2002 nicht mehr vorgeschrieben ist. Die Moped-Unfälle mit Personenschaden haben sich daraufhin innerhalb der folgenden vier Jahre versechsfacht, weil es einen deutlichen Zuwachs bei jungen Mopedfahrern gab. |
Bis zum Alter von 20 Jahren gilt 0,1 Promille [[Alkohol]] für Mopedlenker. | Bis zum Alter von 20 Jahren gilt 0,1 Promille [[Alkohol]] für Mopedlenker. | ||
Die Sturzhelmpflicht für motorisierte Zweiradfahrer gilt seit 1. Jänner 1986 (§ 106 Abs. 7 KFG). | Die Sturzhelmpflicht für motorisierte Zweiradfahrer gilt seit 1. Jänner 1986 (§ 106 Abs. 7 KFG). |
Version vom 6. Januar 2009, 09:37 Uhr
11% aller im Straßenverkehr bei Unfällen Verunglückten sind Mopedfahrer. Das übersteigt augenscheinlich außergewöhnlich hoch ihren Anteil an der Verkehrsbeteiligung. Die meisten Verunglückten sind männlich im Alter zwischen 15 und 16 Jahren (Statistik Austria für 2007). 3,5% aller im Straßenverkehr Getöteten sind Moped-Fahrer (fast nur Männer). Dieser Prozentsatz ist geringer als bei Motorrad-Unfällen und bei Fahrrad-Unfällen.
Unfallanalysen
Bei Unfällen von 15- und 16-jährigen Mopedlenkern ist der Alleinunfall der häufigste bei Betrachtung nach Unfalltypen (Summe: 2.776 Unfälle mit Personenschaden, Statistik Austria beispielhaft für 2006):
1. Alleinunfälle: 29%
2. Unfälle im Richtungsverkehr (im Wesentlichen Auffahrunfälle): 27%
3. Winkelige Kollisionen (insbesondere Kreuzungsunfälle): 24%
4. Unfälle im Begegnungsverkehr (im Wesentlichen Überholunfälle): 15%
5. Sonstige Unfälle: 5%
Die Verschuldensfrage kann aufgrund der Daten der Statistik Austria nicht beantwortet werden. Hierzu und zu weiteren vertiefenden Fragestellungen müssen separate Studien durchgeführt werden:
Von einer zufällig ausgewählten österreichweiten Stichprobe (559 Personen) wurde erhoben, im wie vielten Monat nach dem Erwerb des Mopedausweises es zum ersten Mopedunfall kam. Insgesamt wurde der Zeitraum von 24 Monaten nach dem Erwerb des Mopedausweises erhoben. Dabei zeigte sich, ebenso wie bei PKW-Lenkern, dass die Unfallhäufigkeit ab dem ersten Monat kontinuierlich sinkt. Etwaige Maßnahmen zur Reduktion des Unfallrisikos müssten daher schon vor bzw. äußerst kurz nach Erwerb des Mopedausweises durchgeführt werden. Dieses Ergebnis ist für beide Geschlechter gleich.
Frauen berichteten weniger Unfälle als Männer, sie legten aber auch weniger Kilometer zurück.
Insgesamt wurde berichtet, dass 60% der Verkehrsunfälle selbstverschuldet waren, 16% teilverschuldete und 22% fremdverschuldet.
Bei einer weitern Stichprobe wurden die Unfallursachen von Zweiradfahrern analysiert (Bartl et al, 2008). Dabei zeigte sich bei der Teilstichprobe der Mopedfahrer, dass als Unfallursache Nummer Eins bei den selbst- bzw. teilverschuldeten Unfällen von den Befragten angegeben wurde, dass sie übermotiviert waren und zu riskant gefahren seien (25% der Hauptunfallursachen). In diesem Punkt gibt es keine Unterschiede zu Motorrad-Unfällen.
Folgende Unfallursachen wurden jedoch von Mopedfahrer deutlich häufiger als Hauptunfallursache angegeben als von Motorradfahrern: „erschrocken und überreagiert“, „gedanklich abgelenkt“, „eilig und daher riskant gefahren“ und „Alkohol“. Deutlich seltener wurde von Mopedfahrern genant, dass die Situation zu schwierig gewesen sei. Dies war häufiger bei Motorradfahrern der Fall. Demnach ist mangelndes fahrerisches Können bei jungen Mopedfahrern seltener die Hauptunfallursache als Einflüsse von Stimmungen, welche sich in einem riskanten Fahrstil niederschlagen. In wesentlichen Teilen unterscheiden sich demnach Moped-Unfälle von Motorrad-Unfällen. Die naheliegende Erklärung: Je jünger, desto eher sind überschießend emotionale Fahrmotive eine wesentliche Ursache der Verkehrsunfälle.
Maßnahmen zur Unfallreduktion
Mopedoffensive: Auf Initiative des (damaligen) Verkehrsministers Werner Faymann wurde ab 2007 die so genannte „Mopedoffensive“ gestartet. Zwischen 2007 und 2008 nahmen rund 1.700 Schüler im durchschnittlichen Alter von 15 Jahren an halbtägigen Mobilitätsberatungen im Fahrtechnikzentrum der Bundesanstalt für Verkehr in Wien 21 teil. Sie wurden in Gruppen von 10 bis 20 Teilnehmern jeweils zwei Stunden auf Mopeds unterwiesen, wobei insbesondere das Risikopotential vor Augen geführt wurde. Weiters nahmen sie zwei Stunden an einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch teil, wobei ebenfalls das Risikobewusstsein geschärft werden sollte.
Mopeds in Town: Von der Wiener Polizei und der Arge2Rad (Verein der österreichischen Zweiradimporteure) organisiert fahren Polizisten mit jungen Mopedfahrern im Straßenverkehr und erarbeiten Strategien zum Erkennen und Vermeiden von typischen Unfallgefahren.
Gesetz
Führerscheinbesitzer dürfen grundsätzlich auch Moped fahren. Einen Mopedausweis benötigt man bis zum Alter von 24 Jahren, wenn man keinen Führerschein besitzt. Ab 15 Jahren müssen ein 6-stündiger Praxiskurs absolviert werden, die Fähigkeit zum Beherrschen des Mopeds gegenüber einem Fahrlehrer oder Instruktor nachgewiesen werden (das ist keine Prüfung) sowie die Einwilligung der Eltern vorliegen. Ab 16 Jahren sind lediglich ein 8-stündiger Theoriekurs und eine theoretische Prüfung zu absolvieren.
Das Mopedeinstiegsalter wurde am 11. November 1997 von 16 auf 15 Jahre – unter bestimmten Voraussetzungen – reduziert. Diese Voraussetzungen sind: Der jeweilige Landeshauptmann muss das Moped fahren ab 15 Jahren mittels Erlass ermöglichen (nur in Wien und Innsbruck Stadt wurde es damals nicht ermöglicht), die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen und es muss eine Bestätigung der Ausbildungsstätte des Jugendlichen über die Unzumutbarkeit der Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorgelegt werden. Die größte Hürde stellte aber die ursprünglich verpflichtende zusätzliche verkehrspsychologischer Test dar, welche jedoch seit 1.10.2002 nicht mehr vorgeschrieben ist. Die Moped-Unfälle mit Personenschaden haben sich daraufhin innerhalb der folgenden vier Jahre versechsfacht, weil es einen deutlichen Zuwachs bei jungen Mopedfahrern gab.
Bis zum Alter von 20 Jahren gilt 0,1 Promille Alkohol für Mopedlenker.
Die Sturzhelmpflicht für motorisierte Zweiradfahrer gilt seit 1. Jänner 1986 (§ 106 Abs. 7 KFG).