Motorrad-Unfälle
7% aller bei Verkehrsunfällen Verunglückten sind Motorradfahrer (primär Motorrad, aber auch Leichtmotorrad und Kleinmotorrad). Dieser Prozentsatz übersteigt augenscheinlich außergewöhnlich hoch deren Anteil an der Verkehrsbeteiligung. Die meisten Verunglückten sind männlich zwischen Mitte 30 und Mitte 50. Betrachtet man die Getöteten fällt der Prozentsatz viel dramatischer aus: 14% aller im Straßenverkehr Getöteten sind Motorradfahrer. (Statistik Austria für 2007). Auf Kilometerleistung und Kfz-Bestand relativiert ist das Risiko bei einem Unfall mit einem Motorrad tödlich zu verunglücken 7 bis 10 Mal höher als mit einem Pkw.
Unfall-Analysen
Gemäß Statistik Austria ereigneten sich beispielsweise im Jahr 2006 insgesamt 3.368 Motorrad-Unfälle. Diese Daten umfassen sämtliche von der Exekutive aufgenommen Personen, die bei Motorrad-Unfällen (Motorrad- und Leichtmotorrad) verletzt oder getötet wurden. Die Verschuldensfrage kann bei diesen Daten naturgemäß nicht berücksichtigt werden, da die Verschuldensfrage bei Personenschadensunfällen oft erst Monate bis Jahre später gerichtlich geklärt wird. Die Unfalltypen verteilten sich folgendermaßen:
1. Kreuzungsunfälle 38%
2. Alleinunfälle 30%
3. Auffahrunfälle 18%
4. Überholunfälle 9%
5. Sonstige Unfalltypen 1%
Eine Motorradstudie (Bartl et al., 2008) erbrachte folgende vertiefte Erkenntnisse: Motorradfahrer mit einer hohen Jahreskilometerleistung haben auf Kilometer relativiert weniger Unfälle als Personen, die nur selten fahren. Der häufigste Unfalltyp bei selbst- bzw. teilverschuldeten Unfällen, also ohne fremdverschuldeten Unfällen, ist der Alleinunfall.
Die häufigsten Unfallursachen bei 408 repräsentativ für Österreich mittels standardisierter Fragebögen analysierter fahrdynamischer Unfälle von Motorradfahrern sind (ohne Stürze aus dem Stand oder im niedrigen Geschwindigkeitsbereich):
1. Übermotiviert und zu riskant gefahren: 26%
2. Situation war zu schwierig (mangelnde Fahrgeschicklichkeit) : 22%
3. Abgelenkt, mangelnde Konzentration: 20%
4. Erschrocken und überreagiert: 16%
5. Eilig bzw. Stress: 7%
6. Angeben, schlechte Stimmung: 2%
7. Müdigkeit: 1%
8. Alkohol: 1%
9. Sonstiges: 5%
Bei 378 analysierten fremdverschuldeten Unfällen wurde der Motorradfahrer in 66% der Fälle offensichtlich vom Unfallgegner übersehen.
Gesetz
Der Führerschein der Klasse A darf ab 18 Jahren erworben werden. Die Ausbildung darf gegebenenfalls bereits gleichzeitig mit der L 17 Ausbildung für die Klasse B ab 16 Jahren begonnen werden. Die ersten beiden Jahre nach Führerscheinerwerb dürfen dann nur Leichtmotorräder gelenkt werden. Ein Leichtmotorrad ist ein Motorrad mit einer Motorleistung von max. 25 kW und dem Verhältnis Leistung/Leergewicht von max. 0,16 kW/kg. Seit der Einführung dieser sogenannten Vorstufe A sind die Motorradunfälle bei jungen Fahrern extrem zurückgegangen.
Ab dem Alter von 21 Jahren erwirbt man den A-Schein uneingeschränkt. Jedenfalls muss man aber auch die Mehrphasenfahrausbildung absolvieren. Hat man davor noch keinen Führerschein besessen, gilt der A-Schein als Probeführerschein. Wenn man bereits den B-Schein besitzt und man möchte auch noch den A-Schein erwerben, muss man neben der praktischen Prüfung seit dem 1. April 2006 nur mehr eine eingeschränkte theoretische Prüfung ablegen.
Mit dem B-Schein darf man nach einer zusätzlichen 6-Stündigen praktischen Ausbildung auch Motorräder mit bis zu 11 kW (15 PS) und einem maximalen Hubraum von 125 ccm lenken. Die Voraussetzungen hierfür sind:
• Man muss den B-Schein mindestens 5 Jahre besessen haben. Ein Führerscheinentzug unterbricht diesen Zeitraum.
• Man darf nicht mehr den Probeführerschein besitzen.
Die Sturzhelmpflicht für motorisierte Zweiradfahrer gilt seit 1. Jänner 1986 (§ 106 Abs. 7 KFG).